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Wer zahlt bei Verletzungen durch Dachlawinen und Eiszapfen?

In der kalten Winterzeit sind sie ein vertrautes Bild: Eiszapfen. Die Dachrinne ist ein häufiger Entstehungsort für die Zapfen, da das Wasser hier heruntertropft und gefriert.

Doch was passiert, wenn sich die Eiszapfen lösen und herabfallen? Müssen Hausbesitzer für Schäden haften? Wie können sich Hausbesitzer vor den Kosten schützen? Ist ein Warnschild ausreichend? Die Dachdecker in der Steiermark informieren Sie über die gesetzliche Lage.

Wer haftet bei Dachlawinen und Eiszapfen?

Hauseigentümer müssen sicherstellen, dass Eiszapfen oder Dachlawinen nicht herabstürzen können. Wird ein vorbeigehender Fußgänger durch das tauende Eis beziehungsweise den tauenden Schnee verletzt, dann haftet der Hauseigentümer. Er hätte das Dach räumen müssen.

Doch problematisch ist, dass es nicht immer einfach oder gar nicht immer realisierbar ist, das Dach zu räumen. Treffen Sie daher rechtzeitig Vorkehrungen, diesen Auftrag zu vereinfachen.

Schnee am dachGroße Schneemassen in Verbindung mit Regen oder Tauwetter können Dachlawinen auslösen

Sprechen Sie mit den steirischen Dachdeckern und Spenglern darüber, welche Möglichkeiten bestehen. Die Experten geben Ihnen außerdem Tipps beim Räumen des Dachs oder übernehmen diese Aufgabe.

Eine Versicherung ist nicht ausreichend

Versicherungsnehmer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Haftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung die Schäden übernimmt. Entstehen Personenschäden, da Eiszapfen oder Dachlawinen hinabgestürzt sind, dann gilt:

Versicherungsschutz besteht meistens nicht, wenn der Versicherungsnehmer das Dach nicht geräumt hat. Der Hausbesitzer steht in der Haftung. Allerdings muss das Räumen des Daches zumutbar sein.

Welche Kosten entstehen?

Werden Personen durch das Eis oder den Schnee verletzt, dann können langfristige Kosten entstehen. Zum einen führt die akute Behandlung der Verletzten zu Kosten. Zum anderen drohen Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldforderungen.

Des Weiteren besteht die Gefahr der Arbeitsunfähigkeit, die in weiteren Kosten resultiert. Pensionszahlungen oder Nachbehandlungen sind ebenfalls möglich. Muss der Hauseigentümer für den Schaden haften, dann muss er all diese Kosten übernehmen.

Haftet der Hauseigentümer in JEDEM Fall?

Die Haftungsfrage muss im Einzelfall geklärt werden. Zu untersuchen ist, ob dem Geschädigten eine Mitschuld gegeben werden kann. Nach Österreichischem Recht muss ein Autofahrer damit rechnen, eine Teilschuld zu erhalten, wenn er sein Fahrzeug an einer gefährlichen Stelle parkt.

Stellt der Autofahrer sein Fahrzeug vor einem Haus ab, an welchem sich gut sichtbar Eiszapfen gebildet haben, dann ist fallbezogen die Schuldfrage zu klären. Meistens erfolgt eine anteilige Schuld für beide Parteien.

Anders die Situation bei Dachlawinen. Hier liegt die Haftung eindeutig beim Eigentümer bzw. Nutzer der Immobilie.

Wie entsteht eine gefährliche Situation am Dach?

Auf dem Dach sammelt sich Schnee. Es schneit immer weiter, die Schneemasse wird immer höher. Zwei Möglichkeiten bestehen, die zu einer Gefahr führen können. Zum einen kann die Schneemasse irgendwann so schwer sein, das sie vom Dach herabstürzt.

Zum anderen reduziert sich die Stabilität, wenn sich die Temperatur erhöht und der Schnee zu tauen beginnt. Schneebrocken rutschen hinab und fallen auf die Straße. Dieser Vorgang kann innerhalb weniger Sekunden erfolgen, sodass Fußgänger unerwartet getroffen werden.

eiszapfen dachrinneEiszapfen - insbesondere an der Dachrinne - können schnell zur Gefahr werden und sollten zügig entfernt werden.

Eiszapfen entstehen, wenn Wasser an der Dachrinne hinabtropft oder hängen bleibt. Das Wasser friert, der Eiszapfen wird immer größer. Was wunderschön aussieht, ist dennoch sehr gefährlich. Sobald es taut, können die Eiszapfen abbrechen und hinabfallen. Die große Dichte der Zapfen, ihre Größe und ihre spitze Form begünstigen die Verletzungsgefahr.

Ist es ausreichend, Warnschilder aufzustellen?

Es ist nicht ausreichend, Warnschilder aufzustellen. Hauseigentümer vermeiden die Haftung nicht, wenn sie Warnschilder - beispielsweise mit dem Aufdruck "Achtung Dachlawine" aufstellen.

Es liegt in der Verantwortung der Hauseigentümer, für die Räumung des Dachs zu sorgen. Wir beraten Sie gerne über alle Schutzvorkehrungen und Möglichkeiten zur Dachräumung.

Solange das Dach noch nicht geräumt ist, sind Warnschilder und Absperrungen zwar eine gute Idee, die Haftung bleibt dennoch erhalten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für entstandene Schäden nicht.

Wie beuge ich einem Schaden vor?

Informieren Sie sich frühzeitig bei den steirischen Dachdeckern und Spenglern nach den Möglichkeiten für einen passenden Schneeschutz und Schneefänger. Die Anforderungen für die passenden Schutzmaßnahmen hängen von der Dachschräge ab - Steildach oder Flachdach

Auf diese Weise vermeiden Sie nicht nur Haftungsfälle, Sie erhöhen auch die Sicherheit von Fußgängern.  

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