100 Millionen Euro: So kommen Sie zur neuen Photovoltaik-Förderung
Um 17 Uhr beginnt am Mittwoch, dem 14. Juni 2023, der nächste Aufruf zur Förderung, bei dem diesmal knapp 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die Nutzung von Photovoltaik (PV) boomt und soll weiterhin florieren. Bis zum Jahr 2030 strebt die Republik Österreich an, den gesamten Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken.
Dazu soll die Sonnenenergie künftig noch um ein Vielfaches intensiver genutzt werden als bisher. Gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sollen in den nächsten sieben Jahren elf Terawattstunden (TWh) installiert werden, was einer Verfünffachung der derzeitigen Kapazität entspricht.
Fördermittel werden von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um dieses Ziel zu erreichen. Die nächste Gelegenheit, um sich diese Förderung für eine eigene PV-Dachanlage zu sichern, ist am Mittwoch um exakt 17 Uhr, wenn der kommende Förderaufruf der zuständigen Abwicklungsstelle für Ökostrom eröffnet wird.
Reichen Sie Ihren Antrag ein und profitieren Sie von der Förderung. Wir haben die wichtigsten Informationen zur kommenden Photovoltaik-Förderung für Sie zusammengefasst.
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Investitionszuschüsse für Photovoltaik und Stromspeicher
Gefördert wird sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die gleichzeitige Errichtung von Stromspeichern. Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine festgelegte Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage.
Start der Antragsstellung
Anträge zur Beantragung von Investitionszuschüssen gemäß § 56 EAG idgF für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können während eines laufenden Förderaufrufs eingereicht werden.
Nach Beginn der Ticketziehung ist es erst ab dem folgenden Tag möglich, den Antrag zu vervollständigen. Informationen zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrer Bestätigungs-E-Mail nach der Ticketziehung.
Reihenfolge der Anträge
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Kriterien für die Reihung der Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:
- Kategorie A (0,01 - 10 kWp) und Kategorie B (> 10 - 20 kWp): Einreichzeitpunkt ("first-come-first-served"-Prinzip)
- Kategorie C (> 20 - 100 kWp) und Kategorie D (> 100 - 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt
Der öffentliche Finanzierungsbedarf in Euro pro kWp muss angegeben werden. Die Förderanträge werden nach Ablauf der Antragstellung gemäß diesem Kriterium aufsteigend sortiert. Anträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp werden zuerst berücksichtigt. Bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt. Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrags nicht mehr geändert werden.
Kategoriezuweisung
Der Förderantrag wird automatisch basierend auf der Modulspitzenleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Bei der Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie bitte nur ein Ticket für die Modulspitzenleistung in kWp der Erweiterung.
Zählpunktbezeichnung
Um einen Förderantrag einzureichen, ist eine gültige Zählpunktbezeichnung eines Einspeisezählpunktes (bestehender Netzanschluss) erforderlich. Diese erhalten Sie in Absprache mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Falsche Angaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrags.
Erstinstanzliche Genehmigungen oder Anzeigen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle erforderlichen erstinstanzlichen Genehmigungen oder Anzeigen für die Errichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage vollständig vorliegen und im Rahmen des Antrags übermittelt werden. Dies umfasst beispielsweise baurechtliche Genehmigungen, elektrizitätsrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Genehmigungen usw.
Sollte ein Antrag aufgrund begrenzter verfügbarer Fördermittel im Rahmen eines früheren Förderaufrufs nicht berücksichtigt werden können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen des nächsten Förderaufrufs erneut einen Förderantrag für dasselbe Projekt einzureichen. Achten Sie darauf, dass Sie als Förderantragsteller nach Einreichung des ersten korrekten Förderantrags bei der OeMAG bereits eine Bestellung aufgeben und mit der Umsetzung ihres Projekts beginnen können. Die Förderfähigkeit des Projekts bleibt erhalten, solange es sich bei der erneuten Einreichung des Förderantrags um dasselbe Vorhaben handelt wie bei der Ersteinreichung.
Einreichung eines Stromspeichers (Neuerrichtung)
Das Ticket für einen Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Erweiterung) beantragt werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine eigenständige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Erweiterungen von Stromspeichern werden nicht gefördert. Die maximale förderfähige Nettokapazität beträgt 50 kWh (es ist erlaubt, einen größeren Speicher über 50 kWh zu errichten, jedoch werden nur 50 kWh für die Förderung berücksichtigt).
Des Weiteren muss die eingereichte (nutzbare) Speicherkapazität mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung betragen. Dies bezieht sich auf die angegebene Engpassleistung im entsprechenden Antrag für die Photovoltaikanlage.
Allgemeiner Ablauf der Antragstellung
Sie generieren ein Ticket über die OeMAG und geben die grundlegenden Daten ein.
Anschließend muss der Förderantrag vervollständigt werden (Anmeldung mit dem Ticket). Die Vervollständigung ist nur während des laufenden Förderaufrufs möglich. Den genauen Zeitraum zur Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail des Tickets oder auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.
Weitere Förderaufrufe für Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023:
- 23. August 2023 bis 6. September 2023 (dritter Förderaufruf, Kategorien A und B)
- 9. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023 (vierter Förderaufruf, Kategorien A bis D)
Weitere Informationen und Einreichung: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/