Sturmschaden am Dach - was ist zu tun?
Daten wie der 12. Dezember 2017, der 17. April 2018 oder der 21. Juni dieses Jahres haben sich in das Gedächtnis vieler Steirer eingeprägt. Denn vielerorts haben Stürme an diesen Tagen besonders heftig gewütet, Überschwemmungen verursacht und zahlreiche Dächer beschädigt oder gar ganz abgedeckt. Alleine in der Gemeinde St. Johann im Saggautal wurden beinahe 30 Dächer schwer beschädigt.
Inhaltsverzeichnis
Wie gefährdet ist mein Haus für Sturmschäden?
Aufgrund ihrer topographischen Eigenheiten wird die Steiermark regelmäßig von heftigen Stürmen heimgesucht. Neben klassischen Gewitterstürmen, im Rahmen derer es häufig zu starken Gewitterfallböen (Downbursts) in Orkanstärke kommt, treten starke Stürme auch während massiven Föhnlagen auf und richten mit Windspitzen von über 120 km/h große Schäden an, die pro Ereignis nicht selten in die Millionen gehen.
Ein Bericht über schwere Unwetter in der Steiermark aus dem Jahr 2017:
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Allerdings sind nicht alle Regionen der Steiermark gleichermaßen von Stürmen bedroht. Die Beschaffenheit von Tälern und Höhenlagen hat einen großen Einfluss auf die Luftströmungen und sorgt dafür, dass die Anzahl der Sturmtage innerhalb der Steiermark von Ort zu Ort zwischen 2 und 45 Tagen pro Jahr schwankt. Während es bei Bad Aussee im Nordwesten mit 2,2 Sturmtagen pro Jahr relativ ungefährlich ist, liegt die Anzahl der Sturmtage im Bereich der benachbarten Tauplitzalm bereits bei 42,3 Tagen pro Jahr.
Ein hohes Sturmschadenrisiko besteht ebenfalls in den Höhenlagen bei Fischbach (44,8 Tage), Großeck (19 Tage), Weißkirchen (19,4 Tage) sowie rund um den Hochreichart (20,6 Tage). Relativ risikoarm ist hingegen der Süden, wo die Anzahl der Sturmtage, also der Tage mit mindestens Windstärke 8, zwischen 0,8 und 3 liegt. Weitere Informationen stellt die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik bereit.
Welche Versicherung zahlt für Sturmschäden am Dach?
Hat das Dach bei einem Sturm Schaden genommen, heißt es schnell handeln, um weitere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern. Aber welche Versicherung springt in einem solchen Fall ein? Für die unmittelbaren Schäden, die ein Sturm am Dach, also an der Eindeckung, dem Dachstuhl oder den Dachfenstern anrichtet, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Diese reguliert aber nicht nur Schäden, die durch den Wind selbst verursacht werden, sondern auch wenn die Beschädigungen durch herabwehende Äste, umgestürzte Bäume oder herumfliegende Trümmer hervorgerufen wurden.
Viele Gebäudeversicherungen übernehmen auch direkt von Haus aus die Reparatur von beschädigten Dachflächenfenstern. In anderen Polizzen sind diese hingegen nicht oder nur in geringem Umfang mitversichert. Ein prophylaktischer Blick in die Ihrer Unterlagen schadet also nie. Insbesondere, wer gleich mehrere große Dachflächenfenster oder eine Panoramaglasfront besitzt, sollte über eine zusätzliche Glasversicherung nachdenken.
Tritt infolge des Sturmdefekts ein Nässeschaden auf, da Wasser durch ein Loch in der Eindeckung in das Haus eindringt, ist dies ebenfalls ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung greift allerdings nicht in jedem Fall. Stürzt beispielsweise ein Baum aus dem Garten Ihres Nachbarn auf Ihr Haus und beschädigt die Eindeckung samt Dachstuhl, dann ist die Gebäudeversicherung Ihres Nachbarn am Zug. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der Baum bereits im Vorfeld Anzeichen eines Schadens oder einer Krankheit zeigte, die dessen Standfestigkeit beeinflusst hat. Dann ist der Eigentümer in der Leistungspflicht bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung.
Trifft ein Sturmschaden hingegen das Dach eines Rohbaus, reguliert die Bauleistungsversicherung den Schaden. Für Schäden an der Einrichtung auf dem Dachboden oder im Dachgeschoss ist die Wohngebäudeversicherung nicht verantwortlich. Hier springt, sofern vorhanden, die Hausratversicherung ein.
Wie melde ich einen Sturmschaden richtig?
1. Ist ein Schaden entstanden, sollte dieser so schnell wie möglich der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Die Versicherungsgesellschaften verfügen zu genau diesem Zweck über eine Hotline, die in der Regel 24 Stunden am Tag besetzt ist. Bei der ersten Kontaktaufnahme, die auch per E-Mail erfolgen kann, reicht es aus, das grobe Geschehen zu schildern. Alles Weitere kann später kommuniziert werden. Wichtig ist nur, dass die Meldung frühzeitig erfolgt, da Sie sonst im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen bleiben könnten.
2. Sobald Sie die Versicherung kontaktiert haben, sollten Sie den Schaden in Augenschein nehmen und Beweisfotos zu Dokumentationszwecken anfertigen. Aus Gründen der Beweiskraft ist es immer besser, einen Nachbarn als neutralen Zeugen hinzuzuziehen und diesen ein Protokoll anfertigen zu lassen. Immerhin dauert es meist einige Tage, bis ein Gutachter der Versicherung den Schaden schätzen kann.
Fertigen Sie Fotos zur Beweissicherung an und ziehen Sie neutralen Zeugen hinzu
3. Da Sie gemäß Ihrem Versicherungsvertrag eine Schadensminderungspflicht haben, müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden etwa durch eindringendes Wasser nicht größer wird. Sprechen Sie diesen Punkt im Rahmen der Kontaktaufnahme mit der Versicherung in jedem Fall an. Wurden Ziegel vom Dach geweht oder ist die Dichtheit durch einen anderen Schaden beeinträchtigt, sollten Sie schnellstmöglich einen Dachdecker kontaktieren.
Dieser sichert lose Dachziegel und bringt im Bedarfsfall eine schadensmindernde Behelfsbedeckung an. Lassen Sie sich den Schaden und die durchgeführten "Notfallarbeiten" durch den Dachdecker ebenfalls bestätigen, um gegenüber der Versicherung eine lückenlose Beweiskette zu haben. Ist die Dichtigkeit des Daches hingegen nicht betroffen, sollten Sie die Schäden bis zum Eintreffen des Gutachters so lassen, wie sie sind.
4. Kopieren Sie alle wichtigen Dokumente (z.B. Gutachten, Kostenvoranschläge etc.), die für den Schaden und die Regulierung relevant sind, bevor Sie diese zur Prüfung an die Versicherung schicken. Nehmen Sie am besten schriftlich wiederum Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und lassen Sie sich grünes Licht für die entsprechenden Maßnahmen geben.
5. Erst wenn Sie die Bestätigung der Versicherung erhalten, sollten Sie die finalen Reparaturaufträge herausgeben. Häufig dauert es jedoch einen Monat oder länger, bis die Versicherung überhaupt zahlt. Scheuen Sie sich nicht mehrfach nachzufragen und sich feste Zusagen und Namen von Mitarbeitern zu notieren. Spätestens nach einem Monat können Sie zumindest eine Abschlagszahlung einfordern.
Wer muss einen Sturmschaden bezahlen: Mieter oder Vermieter?
Bei Sturmschäden ist der Eigentümer in der Pflicht, den Schaden zu regulieren bzw. durch seine Versicherung regulieren zu lassen. Das bedeutet, dass der Vermieter, respektive dessen Versicherung, für den Schaden zu zahlen hat, da er die gesetzliche Pflicht hat, das Wohnhaus bzw. die Wohnung instand zu halten.
Nichtsdestotrotz sollten Mieter einen Sturmschaden so schnell wie möglich bei ihrem Vermieter melden, damit dieser im Rahmen der Pflichten des Versicherungsvertrages tätig werden kann und die Schäden so gering wie möglich ausfallen.
Weiterführende Links:
Dachdecker Steiermark