Zum Hauptinhalt springen

Falsche Dachdecker treiben ihr Unwesen auf Dächern

Immer wieder kommt es vor, dass dubiose Anbieter die Gutgläubigkeit von Hausbesitzern ausnutzen, um diesen zweifelhafte Handwerksarbeiten zu vermitteln.

Dabei werden verschiedene Scheinreparaturen sowie andere fragwürdige Eingriffe auf Hausdächern ausgeführt. Als Köder dienen vermeintlich niedrige Preise, die in der Folge jedoch nie eingehalten werden.

Aktuelle Medienberichte geben Auskunft über die dreiste Vorgangsweise der Betrüger - und zeigen auf, warum die Beauftragung eines seriösen Fachbetriebs, wie der Qualitäts- Dachdecker in der Steiermark, stets die bessere Option darstellt.

Warnung der Polizei vor vermeintlichen Handwerkern

Regelmäßig warnen Fachverbände und Behörden davor, sich von Unbekannten zur Beauftragung mit eigentlich nicht geplanten Handwerksarbeiten hinreißen zu lassen. Aktuelle Berichte über kriminelle Umtriebe, wie sie unter anderem in der "Kleinen Zeitung" erschienen sind, verdeutlichen die Gefahren:

Allein im niederösterreichischen Bezirk St.-Pölten-Land konnten einer vierköpfigen Betrügerbande kürzlich gleich sieben Delikte zugeordnet werden. Den Beteiligten wird vorgeworfen, durch unfachmännische Dachdecker- und Spenglerarbeiten mehrfachen Betrug begangen zu haben.

Aus Polizeikreisen war zu vernehmen, dass entsprechende Scheinreparaturarbeiten in ganz Österreich angeboten wurden, so auch in der Steiermark. Weitere Opfer werden ersucht, sich bei der Polizei zu melden.

Die Vorgangsweise der Betrüger

Die bisherigen Erkenntnisse der Polizei lassen ein Muster in der Vorgangsweise der Täter erahnen. Am Anfang stand dabei das unaufgeforderte Herantreten an das spätere Betrugsopfer. Infolge dieser erstmaligen Kontaktaufnahme wurde zunächst die Reparatur einer defekten Dachrinne um 200 Euro vereinbart.

Kurz nachdem die Verdächtigen mit den Arbeiten begonnen hatten, beurteilten sie plötzlich das Dach als einsturzgefährdet. Ohne Zustimmung des Hausbesitzers gingen sie schließlich dazu über, das gesamte Dach auf grob mangelhafte Weise auszutauschen.

Entgegen der ursprünglichen Vereinbarungen forderten die Täter in weiterer Folge mehrere Tausend Euro in bar vom Auftraggeber ein. Infolge von Bedrängungen durch die ausführenden Arbeiter überwies der Hausbesitzer einen fünfstelligen Betrag auf deren Konto.

Erst der Versuch, das Kennzeichen des Fahrzeugs der vermeintlichen Dachdeckerfirma zu fotografieren, konnte die Täter in die Flucht schlagen. Ihre betrügerischen Machenschaften setzten sie in einer naheliegenden Gemeinde fort, wo sie jedoch von der Polizei ausgeforscht werden konnten.

Auch in der anderen niederösterreichischen Gemeinde, wo die Bande durch die Beamten auf frischer Tat erwischt wurde, zeigte sich ein ähnliches Bild: Dort wurden die vier Männer im Alter zwischen 22 und 46 Jahren zunächst für einen ortsansässigen Garagenbesitzer tätig. Auch in diesem Fall waren zunächst Reparaturarbeiten um 200 Euro vereinbart worden.

Die Täter vervielfachten ihre Forderungen jedoch später auf meherere Tausende Euro. Da sich der Besitzer weigerte, den Betrag zu begleichen und stattdessen die Polizei einschaltete, kam es zu keiner Bezahlung. Infolge der unprofessionellen Arbeiten entstand jedoch am undicht gewordenen Garagendach ein erheblicher Sachschaden.

schaden am dachDer entstandene Gesamtschaden wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt

Lassen Sie sich nicht von zwielichtigen Anbietern und vermeintlichen Tiefpreisen beeindrucken, sondern vertrauen Sie auf seriöse Dachdecker und Spengler

Professionelle und vertrauenswürde Firmen, wie die Dachdecker und Spengler in der Steiermark legen Ihren Kunden immer ein schriftliches Angebot vor. Zusätzliche Rechtssicherheit lässt sich durch die Vorlage einer Gewerbeberechtigung erlangen. 

Kriterien eines vertrauenswürdigen Anbieters

  • Vorlage eines schriftlichen Angebots: Ein schriftliches Angebot schafft Kostentransparenz und erhöht die Rechtssicherheit.
  • Vorlage einer gültigen Gewerbeberechtigung: Bei Dachdeckern und Spenglern handelt es sich um reglementierte Gewerbe, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist.
  • Regionalität: Das Baurecht ist in Österreich Ländersache. Somit empfiehlt sich die Beauftragung eines Betriebs, der mit den Vorschriften des steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG) vertraut ist.
Teilen Sie diesen Artikel: